Wem Rennersdorf-Neudörfel und das Stolpener Land am Herzen liegt, der sollte jetzt aktiv werden!
Worum geht es?
Sachsen ist in 4 Planungsregionen unterteilt. Dafür zuständig sind die regionalen Planungsverbände.
Für Stolpen und seine Ortsteile, darüber hinaus den gesamten LK Sächsische Schweiz Osterzgebirge, den LK Meißen und die Stadt Dresden ist der Regionale Planungsverband (RPV) Oberes Elbtal/ Osterzgebirge (OEOE) zuständig.
Die Aufgabe der Planungsverbände besteht darin, die vom Bund per Gesetz beschlossene Flächenausweisung von 2% des gesamten Bundesgebietes für die Bebauung mit Windenergieanlagen festzulegen. Dies soll durch die Ausweisung sogenannter Wind-Vorranggebiete (Wind-VRG) geschehen.
Was zunächst realiv harmlos klingen mag, bedeutet jedoch für einige Kommunen in der Planungsregion OEOE eine absolute Katastrophe. So auch für Rennersdorf Neudörfel und das gesamte Stolpener Land. Der Grund dafür ist, dass in unserer Planungsregion OEOE eine sehr große Fläche von vorn herein überhaupt nicht für eine solche Gebietsausweisung in Frage kommt. Das betrifft unter anderem den Nationalpark Sächsische Schweiz, mit ganz wenigen Ausnahmen das gesamte Stadtgebiet von Dresden, ein Militärflug-Korridor bei Großenhain, ein Teil der Montanaregion Erzgebirge, die gesamte Elbaue, zahlreiche Landschaftsschutzgebiete, FFH-Gebiete, Natura 2000 Gebiete und nicht zuletzt viele in der Planungsregion gleichmäßig verteilte Ortschaften. Das führt dazu, dass der Planungsverband OEOE nun versucht den 2% Flächenbeitrag der gesamten Planungsregion auf einem kleinen verbleibenden Teil zu konzentrieren. Für Stolpen und seine Ortsteile sollen nach der nun zur Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Planfortschreibung 3,4% der Fläche zur Bebauung mit Windindustrieanlagen festgeschrieben werden.
Rennersdorf-Neudörfel hat eine Gesamtfläche 7,36km² bzw. 736ha.
Als Windvorranggebiet entweder direkt auf der Gemarkung von Rennersdorf Neudörfel oder unmittelbar angrenzend, soll eine Fläche von unglaublichen 84,3 ha ausgewiesen werden. Damit wäre Rennersdorf-Neudörfel von einer Windvorrangfläche unmittelbar betroffen, welche 11,8% der Gesamtfläche von Rennersdorf-Neudörfel entspricht. Im aktuellen Planentwurf sind folgende Gebiete in – bzw. unmittelbarer angrenzend zu Rennersdorf-Neudörfel ausgewiesen:
| VRG 85 | Rennersdorf | 13,7 ha |
| VRG 86 | Kleinrennersdorf | 24,0 ha |
| VRG 87 | Stolpen | 46,6 ha |
Die nachfolgene Karte stammt aus der aktuellen Planfortschreibung des RPV OEOE und zeigt die für unser Dorf vorgesehene, absolut verheerende Gebietsausweisung.

Was können wir gemeinsam tun, damit diese Gebietsausweisung für den Bau von mehreren Dutzend bis zu 300m hohen Windindustrieanlagen in und um Rennersdorf-Neudörfel abgewendet werden kann?
Jeder kann von seinem Recht Gebrauch machen und innerhalb der Frist zur Öffentlichkeitsbeteiligung vom 7. Mai bis 6. Juli 2026 seinen Einspruch gegen diese vorgesehenen VRG-Ausweisungen schriftlich gegenüber dem zuständigen RPV Oberes bElbtal Osterzgebirge formulieren. Der Planungsverband ist verpflichtet alle fristgerecht eingegangenen Einwände zu sichten und inhaltlich zu bewerten. Im Ergebnis können die eingebrachten Stellungnahmen und Einwände dazu führen, dass zur Ausweisung vorgesehene Gebiete aus der Planung gestrichen werden und im weiteren Planungsverlauf nicht mehr weiter verfolgt werden.
Es geht um nicht weniger als den Fortbestand von Rennersdorf-Neudörfel, als lebenswerter Ort für uns alle und nachfolgende Generationen.
Lasst uns gemeinsam für unser Dorf kämpfen! Getreu dem Motto „Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat bereits verloren“.
Weitere Details und eine konkrete Hilfestellung werden wir zeitnah hier veröffentlichen, um jedem die Formulierung eines qualifizierten Einwandschreibens an den RPV OEOE zu ermöglichen.
Bitte schaut dafür regelmäßig auf dieser Seite nach.
Gern beantworten wir Ihre / Eure Fragen zum weiteren Vorgehen. Bitte werdet jetzt aktiv, bevor die Messen gelesen sind!
