Schallemissionen von Windenergieanlagen… gesundheitlich unbedenklich?

Bei Windenergie geht es um Milliardengewinne. Je größer die Geldgier, umso geringer ist die Bereitschaft zur Rücksichtnahme auf die Gesundheit der Anwohner. Für uns kein Grund tatenlos zusehen wie unsere Kinder ihre Gesundheit verlieren, während Windindustrieanlagen im Wohnumfeld einen erholsamen Nachtschlaf verhindern!  Weil in Deutschland, dem Land der selbsternannten „Energiewendevorreiter“ die Datenlage zu gesundheitlichen Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Anwohner sehr dürftig ist, schauen wir uns im Ausland um.

Die us-amerikanische Kinderärztin Nina Pierpont, stellte in ihrem Praxisalltag ein gehäuft auftretendes, neues Krankheitsbild fest, dessen Ursache zunächst unerklärlich schien. Durch die darauf folgende Recherche, ergab sich ein Zusammenhang zwischen den festgestellten Gesundheitsbeeinträchtigungen ihrer Patientinnen und Patienten und deren Wohnort. Es stellte sich heraus, dass auffallend viele Patienten über ähnliche Symptome klagten, die in der Nachbarschaft zu Windenergieanlagen wohnten.

Dieser Umstand veranlasste Dr. Pierpont dazu, eine Studie zu dem Sachverhalt zu erstellen.

Der blau hinterlegte Link führt zur Studie mit dem Namen Wind Turbine Syndrome.

Zur Verfügung gestellt wird die deutsche Übersetzung der Originalstudie als pdf-Dokument, freundlicherweise von der Internetseite der IG Windland aus der Schweiz. Sehr anschaulich wird darin beschrieben, welche gesundheitlichen Auswirkungen von Windkraftanlagen ausgehen. Kritikern, die diese Studie als unwissenschaftlich herabqualifizieren sei gesagt, dass es hier darum geht anschaulich darzulegen, wie Infraschall auf den menschlichen Organismus wirkt. Es gibt zahlreiche wissenschaftliche Abhandlungen zu diesem Thema mit der gleichen Grundaussage. Infraschall kann zu schweren Gesundheitsschäden führen! Absolut unverständlich in diesem Zusammenhang ist die völlige Untätigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit.

Das im Genehmigungsverfahren zur Anwendung kommende Gesetzeswerk zur Vermeidung unzulässiger Gesundheitsbeeinträchtigungen, ist die Technische Anweisung Lärm, kurz TA-Lärm. Dieses Regelwerk stammt aus dem Jahr 1968 und beschreibt die Schallausbreitung von punktformigen Lärmquellen ausgehend von Bauwerken, mit einer Bauhöhe von maximal 30m. Es ist gänzlich ungeeignet Emissionen ausgehend von heutigen Windenergieanlagen auch nur annähernd realistisch abzubilden. Übrigens, Infraschall spielt in de TA-Lärm erst gar keine Rolle. International gelten in den meisten Ländern klar definierte Abstandsregelungen zwischen Windenergieanlagen und Wohnhäusern. So haben andere Länder schon lange die Forschungsergebnisse zu Schallemissionen ausgehend von Windkraftanlagen in ihre Gesetzgebung einbezogen.

So sind in Schweden, den USA und auch in unserem Nachbarland Frankreich Abstände zur Wohnbebauung von 2,5km die Regel. In anderen Ländern halten Windenergieanlagen mindestens den 10 fachen Abstand ihrer Bauhöhe zu nächstgelegenen Wohnhäusern ein.

Was geschieht derweil in Deutschland? Man will ernsthaft die ohnehin schon zu geringen Abstände zur Wohnbebauung im Planungsgebiet Oberes Elbtal / Osterzgebirge weiter verringern, um die willkürliche Vorgabe von mindestens 2% der Landesfläche für die Bebauung mit Windenergieanlagen auszuweisen,  irgendwie erfüllen zu können. Aufgrund der vielen öffentlich zugänglichen Quellen mit Erlebnisberichten betroffener Anwohner über z.T. schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen, verursacht  durch den Betrieb von Windenergieanlagen  in Wohnortnähe müssen wir davon ausgehen, dass die durch WEA verursachten Gesundheitsgefährdungen dem RPV OE/OE sehr wohl bekannt sind. Sollte es trotzdem zur Ausweisung sogenannter Vorranggebiete zur Errichung von Windenergieanlagen in Wohnortnähe von Rennersdorf-Neudörfel kommen, betrachten wir dies als vorsätzlichen Angriff auf die Gesundheit der Anwohner durch den Regionalen Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge.

Bild: Hearing mechanics By Zina Deretsky, National Science Foundation [Public domain], via Wikimedia Commons

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